Okrongeln (Schwansee)
Verschreibung über 16 Hufen zu einem Dienstgut,
gegeben 1495 zu Lötzen

Wir Bruder Melchior Köchler von Schwansdorf, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg des Ordens der Brüder des Hospitals S. Maria des deutschen Hauses zu Jerusalem,
tun kund und bekennen öffentlich vor allen und jeglichen, denen dieser unser Brief vorkommt, sehen, hören oder lesen, daß wir auf Veranlassung und Zulassung des gar würdigen Herren Hans von Tiefen, unseres Hochmeisters, auch mit Rat und Wissen unseres Ordens ältesten Bruders,
unseres Ordens lieben getreuen Gebrüdern Jan, Peter und Matz, um ihrer vielfältigen Dienste Willen, die sie uns und unserem Orden getan, und hinfort ihre rechten Erben und Nachkömmlinge allzeit zu tun verpflichtet sind,
verleihen und verschreiben in Kraft und Macht dieses Briefes den genannten Gebrüdern Jan, Peter und Matthes, ihren rechten Erben und Nachkömmlingen 16 Hufen neben Zarnen gelegen, an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Feldern, Büschen, Brüchen und Sträuchern binnen ihren alten Grenzen, wie sie von unseres Ordens Brüdern bewiesen sind im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen, frei erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten zu besitzen.
Davon sollen sie uns und unserem Orden verpflichtet sein, zu tun einen redlichen und tüchtigen Dienst mit Hengst und Harnisch nach dieses Landes Gebrauch zu allen Geschreien, Heerfahrten und Landwehren, neue Häuser zu bauen, alte zu brechen oder zu bessern, wann, wie oft und wohin sie von uns oder unseres Ordens Brüdern werden geheißen.
Von sonderlichen Gnaden erlauben wir ihnen, in unseres Ordens Wäldern und Heiden Beuten zu machen, auch mögen sie Beuten in ihren Gärten halten. Davon sollen sie den Honig der Herrschaft gewähren, und man soll ihnen den bezahlen gleich anderen Beutnern.
Wir wollen auch, welche nicht Beutner sind, daß sie unseren Beutnern binnen ihren Grenzen sollen vergönnen, Beuten zu machen, wo es ihnen bequem ist. Aber welche Beutner sind oder werden, denen soll niemand Beuten in ihren Grenzen machen als er allein, und sie sollen von anderen unverhindert sein.
Auch sollen sie auf die Jagd ziehen, so oft sie von unseres Ordens Brüdern werden geheißen.
Wir wollen auch, daß sie keine Fließe in keiner Zeit des Jahres sollen verstellen, bei ihrer höchsten Buße.
Auch sollen sie geben alle Jahr auf Martini des Heiligen Bischofs Tag ein Crampfund Wachs und einen cöllmischen Pfennig oder 5 preußische Pfennige zu Urkund und Bekenntnis der Herrschaft, dazu von jeglichem Pfluge einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn zu geben verpflichtet sein.
Das zu Bekenntnis und ewiger Sicherheit haben wir unser Amtssiegel an diesen Brief hängen lassen, der gegeben ist auf unserem Ordenshaus Lötzen am Donnerstag der heiligen Pfingsttage nach Gottes Geburt a.d. 1495.
Zeugen dieser Dinge sind die Ehrsamen und Geistlichen, unseres Ordens liebe in Gott andächtige Brüder
Hans von Breitenstein, unser Hauskomtur,
Jacob Reif, genannt Walter, Pfleger zu Lötzen,
Erhard von Ersterstatt, Kellermeister,
Franz Buch, unser Schreiber
und sonst viel trauwürdige Leute mehr.

Bei der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die Freien besitzen die Hufen folgender Gestalt:
3 Hufen 15 Morgen
1 Hufe 18 ¾ Matthes Dsiarno
18 ¾ Morgen Jan Zalko
3 Hufen Paul Pallasch
1 Hufe 7 ½ Morgen Matthes Waschko
2 Hufen Woytek Smirda
1 Hufe 15 Morgen Woytek Waschko
1 Hufe 15 Morgen Jan Bartlik
Summe 15 Hufen
Die Übermaßhufen bestehen in brauchbarem Lande.

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.30. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeshrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Okrongeln wurde 1938 in Schwansee umbenannt.
(2) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(3) Johann von Tiefen war 1489-1497 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz zu Königsberg.
(4) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar. 1 Hufe = 30 Morgen.