Klein Konopken (Waldfließ)
Verschreibung über 31 Hufen zu einem Dienstgut, gegeben 1491 zu Lötzen


Wir, Bruder Melchior Köchler von Schwansdorf, Oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg deutschen Ordens (2), bekennen und tun kund vor allen und jeglichen, die diesen unsren offenen Brief sehen, hören oder lesen, daß vor uns erschienen sind die bescheidenen und unseres Ordens getreuen Gebrüder Pawel, Lorentz und Hans Konopzik, uns mit hoher und fleißiger Bitte angelangt, zu verschreiben einunddreißig Hufen (3), gelegen im brandenburgischen Gebiet und Kammeramt Lötzen bei dem Bielischen Fließ, die sie recht und redlich gekauft und bezahlt haben.
Wir haben ihre demütige und nützliche Bitte angesehen und verschreiben und verleihen in Kraft und Macht dieses Briefes den genannten Gebrüdern Paul, Lorentz und Jan Konopzik, ihnen und ihren rechten Erben und Nachkömmlingen die 31 Hufen an Acker, Wiesen, Wäldern, Büschen und Sträuchern, binnen ihren alten rechten und gewissen Grenzen frei erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten zu besitzen.
Davon sollen sie und ihre rechten Erben und Nachkömmlinge (verpflichtet sein),
uns zwei redliche und tüchtige Dienste zu tun, mit Hengst und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit, zu allen Geschreien, Heerfahrten und Landreisen,
alte Häuser zu brechen, neue zu bauen, wie oft und wohin sie von uns oder unseren Brüdern werden geheißen, und sie getreulich zu wehren, wo das vonnöten sein wird.
Auch sollen sie alle Jahr auf Martini, des Heiligen Bischofs Tag, ein Krampfund Wachs, 1 cöllmischen Pfennig oder 5 preußische Pfennige zu Urkund und Bekenntnis der Herrschaft (abgeben), und von jeglichem Dienst einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn.
Auch sollen sie auf die Jagd ziehen, so oft sie von unseren Brüdern werden geheißen.
Das zu ewigem Bekenntnis haben wir unseres Amts Siegel unten an diesen Brief lassen anhängen, der gegeben ist auf unserem Hause Lötzen im Jahre 1491.
Zeugen dieser Dinge sind unsere lieben und in Gott andächtigen Brüder,
Adam von Halle, unser Hauskomtur,
Bruder Jacob Walter, genannt Reif, Pfleger zu Lötzen,
Nicolai Schulf, unser Schreiber
und viele andere treuwürdige Leute.

Anmerkungen
(1) Klein Konopken wurde 1929 in Waldfließ umbenannt.
(2) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(3) Eine (alt)kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.




Klein Konopken, Zipperken, Zarnen, Skomatzko
Verschreibung über 20 Hufen 11 Morgen Übermaßland,
gegeben 1617 zu Lötzen

Von Gottes Gnaden Wir, Johann Sigismund (1), Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst in Preußen, zu Jülich, Klewe, Berge, Stettin, Pommern, der Caßuben, Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Rügen, Graf zu der Mark und Rawensburg, Herr zu Rawenstein, pp.,
bekennen hiermit öffentlich vor uns, unseren Erben und nachkommenden Markgrafen und Kurfürsten zu Brandenburg in Preußen, Herzogen pp.,
wie Wir bereits seit etlichen Jahren unseren Leibschneider Gottfried Gerlach mit einer Recompens (2) bedenken wollen dafür, daß er sich in unsere Bestallung eingelassen und auch ansonsten in seiner Verrichtung sich treu und fleißig erwiesen hat und er sein Vortun mit äußerstem Vermögen continuieren will, ... daß Wir ihn darauf nunmehr ... gnädigst bedenken mit zwanzig Hufen und elf Morgen (3), so sich nach eingezogenem Amtsbericht in unserem Amt Lötzen zum Übermaß befunden,
fünf Hufen 5 Morgen zu Klein Konopken,
sieben Hufen 6 Morgen zu Zipperken,
fünf Hufen zu Zarnen und
drei Hufen zu Skomatzko.
(Wir) verleihen und verschreiben ihm diese zwanzig Hufen und 11 Morgen, wie sie in ihren Grenzen liegen, wissentlich und wohlbedacht aus landesfürstlicher Macht und Gewalt hiermit und in Kraft dieses unseres Briefes dergestalt, daß er dieselben erblich und ewiglich, alles Scharwerks und anderer Pflichten befreit, zu Cöllmischen Rechten haben soll für sich, seine Erben und Nachkommen, ohne jemandes Hindernis und besten Nutzens ..., auch wenn es ihm oder ihnen nötig sein soll, solche ... jemand anderem zu jetzigen Rechten zu veräußern und zu verkaufen.
Wir, unsere Erben und nachkommende Herrschaft wollen bei den erwähnten zwanzig Hufen und elf Morgen Übermaß unseren Leibschneider Gottfried Gerlach, seine Erben oder Briefinhaber beschützt und erhalten wissen.
(Wir) befehlen auch unseren Beamten zu Lötzen, daß sie ihm die genannten Hufen wirklich anweisen und einräumen, ihn und seine Mitbeschriebenen an unser statt dabei zu jederzeit manutenieren (4), und also dieser unserer Verordnung in allem gebührend nachkommen.
Urkundlich haben wir unser kurfürstliches Secret hier aufdrücken lassen und uns mit eigenen Händen unterschrieben, gegeben zu Lötzen, d. 13. September 1617.

Anmerkung
(1) Johann Sigismund (1572-1619) war ab 1609 Regent in Preußen.
(2) Belohnung
(3) Eine kulmische Hufe oder 30 kulmische Morgen sind ca. 17 Hektar.
(4) beschützen

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.35. Die handschriftlichen Urkunden (Abschriften von 1698) wurden abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.