Widminnen
Verschreibung über 60 Hufen zu einem Freidorf,
gegeben 1480 zu Lötzen

Wir Bruder Bernhard von Balzhofen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg des Ordens der Brüder des Hospitals Sancta Maria des deutschen Hauses zu Jerusalem, tun kund und bekennen öffentlich für jedermänniglich, die diesen unseren offenen Brief sehen, hören oder lesen, daß wir von Verhängnis des ehrwürdigen Herren Hochmeisters Martin Truchseß, auch mit Rat, Wissen, Willen und Vollwort unseres Ordens ältesten Bruders,
geben, verleihen und verschreiben unseres Ordens lieben Getreuen, dem Schulzen und den Einwohnern 60 Hufen mit etlichen Wiesen am Gablickschen Fließe gelegen, ihnen und den rechten Erben und Nachkömmlingen im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen gelegen, an Acker, Wiesen, Wäldern, Weiden, Büschen, Brüchen und Sträuchern, binnen ihren gewissen Grenzen wie sie ihnen von unserem Orden ausgegeben und bewiesen sind, erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten zu besitzen.
Davon soll der Schulz 6 freie Hufen zum Schulzenamt haben. Davon soll er geben 1 Scheffel Weizen und 1 Scheffel Roggen, und die Einwohner des Dorfes sollen uns und unserem Orden zinsen alle Jahr auf Martini des Heiligen Bischofs von der Hufe 4 Mark preußischer Münze und von einem jeglichen Pfluge einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Roggen.
Auch gönnen wir dem Schulzen die kleinen Gerichte, Blut und blau binnen dem Dorfe.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir ihnen freie Beute in unseren Heiden und Wäldern zu machen. Davon sollen sie uns von der Heide 3 Runzken Honig zinsen. Auch gönnen wir ihnen, Bienen in ihren Gärten zu halten, den Honig sollen sie der Herrschaft entrichten, man soll ihnen bezahlen gleich den anderen Beutnern im Bartischen Gebiet. Wir wollen auch, welche nicht Beutner sind, daß sie binnen ihren Grenzen sollen gönnen Beuten zu machen, wo es ihnen bequem ist. Aber welche selbst Beutner sind oder Beutner werden, denen soll niemand Beuten in ihren Grenzen machen.
Auch gönnen wir ihnen, allerlei Wildwerk zu schlagen, die Häute sollen sie der Herrschaft geben, die Häute von Mardern, Bären und Ottern soll man ihnen bezahlen, nach Inhalt der Lötzischen Handfeste.
Auch gönnen wir ihnen freie Fischerei in unseren Seen mit kleinem Gezeug, allein zu ihrer Notdurft und nicht zu verkaufen. Auch sollen sie in keiner Zeit des Jahres Fließe verstellen, bei ihrer höchsten Buße.
Das zu Bekenntnis und ewiger Sicherheit haben wir unseres Ordens Siegel anhängen lassen diesem Briefe, der gegeben ist auf unserem Hause Lötzen, am Freitag vor dem Sonntag Kantate, im Jahre 1480.
(Siegel)

Quelle: GStA PK, Signatur: Ostpr. Fol.285, Nr.158, S.499. Die alte handschriftliche Urkunde wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(2) Martin Truchseß von Wetzhausen war 1477-1489 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz zu Königsberg.
(3) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.