Wissowatten
Verschreibung über 60 Hufen zu einem Freidorf,
gegeben 1475 zu Lötzen

Wir Bruder Bernhard von Balzhofen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg des Ordens der Brüder des Hospitals Sancta Maria des deutschen Hauses von Jerusalem, tun kund und bekennen öffentlich mit diesem unserem offenen Briefe vor allen und jeglichen, die ihn sehen, hören oder lesen, daß wir auf Veranlassung des ehrwürdigen Herrn Heinrich von Richtenberg, unseres Hochmeisters, auch mit Rat und Wissen unserer ältesten Brüder,
geben, verleihen und verschreiben diesen nachfolgenden, unseres Ordens Getreuen und Lieben, 60 Hufen; dem Klemke 6 Hufen, Nickel Wißowatt 8 Hufen, Jacob Konopka 2 Hufen, Matthes Wißowatt 5 Hufen, Woitek 5 Hufen, Bartek 6 Hufen, Stanko 2 Hufen, ihnen und ihren rechten Erben und Nachkömmlingen im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen gelegen, an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Büschen, Brüchen und Sträuchern, binnen gewissen Grenzen, wie sie ihnen von unseren Brüdern bewiesen sind, zwischen Milken und Konopken gelegen, und stoßen an den Wobel und Wobellugken, frei von Zins, Zehnten und allerlei bäuerlicher Arbeit, erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten beider Kinder zu besitzen.
Davon sollen sie uns verpflichtet sein, zu tun einen rechten, redlichen, tüchtigen Ritterdienst mit Hengst und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit zu allen Geschreien und Heerfahrten, Landwehren und Reisen, neue Häuser zu bauen, alte zu bessern oder zu brechen, wann, wie oft und wohin sie von unseren Brüdern werden geheißen, und sich getreulich helfen zu wehren, wo das vonnöten sein wird.
Uns sollen sie geben alle Jahr auf Martini des Heiligen Bischofs ein Crampfund Wachs und einen cöllmischen Pfennig oder an dessen Stelle 5 preußische Pfennige, dazu von jeglichem Pfluge 1 Scheffel Weizen und 1 Scheffel Roggen zur Urkund und Bekenntnis der Herrschaft. Auch sollen sie auf die Jagd ziehen, so oft sie werden geheißen.
Von sonderlichen Gnaden verleihen Wir ihnen freie Beuten zu machen in unseren Heiden und Wäldern. Davon sollen sie uns geben alle Jahr auf Martini 3 Runzen Honig. Auch möchten sie Bienen in ihren Gärten halten, davon sie den Honig der Herrschaft anbieten, und man soll ihnen bezahlen gleich anderen Beutnern. Auch gönnen Wir ihnen freie Fischerei im Wobel und Wobellugken mit 6 Säcken allein zu ihrem Tische und nicht zu verkaufen. Wenn Hechte und Brassen laichen, sollen sie keinen Sack stellen. Wir wollen auch so sie Beutner sind, daß kein fremder Beutner in ihren Grenzen Beuten soll. machen, denn sie allein. Dazu gönnen Wir ihnen freie Fischerei mit Wurfangeln in unseren Seen zu ihrer Notdurft.
Auch gönnen Wir ihnen, allerlei Wild zu schlagen, aber die Häute und ... sollen sie der Herrschaft überliefern, und die Häute soll man ihnen zahlen gemäß der Lötzischen Handfeste.
Auch sollen sie keine Fließe verstellen, bei ihrer höchsten Buße.
Das zu Urkund haben wir unser Amtssiegel anhängen lassen an diesen Brief, der gegeben ist zu Lötzen am Abend Mariae Verkündigung 1475.
Zeugen dieser Dinge sind unsere lieben in Gott andächtigen Brüder
Ludwig von Hohenheim, unser Hauskomtur,
Elias Wuschen, Pfleger zu Preuß. Eylau,
Heinrich von Bubenheim, unser Kellermeister,
Johannes Margerad, unser Schreiber
und viele andere treuwürdige Leute.
(Siegel)

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.47. Die alte handschriftliche Urkunde wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(2) Heinrich von Richtenberg war 1470-1477 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz auf der Marienburg.
(3) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.
(4) "Beider Kinder" bedeutet, daß auch weibliche Nachkommen erben können.