Milken
Verschreibung über 50 Hufen zu einem Zinsdorf,
gegeben 1475 zu Lötzen

Wir Bruder Bernhard von Balzhofen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg, des Ordens der Brüder des Hospitals Sancta Maria des deutschen Hauses von Jerusalem, tun kund und bekennen öffentlich mit diesem unserem offenen Briefe vor allen und jeglichen, die ihn sehen oder hören lesen, dass wir auf Veranlassung des würdigen Herren Heinrich von Richtenberg, unseres Hochmeisters und auch mit Rat und gutem Willen unseres Ordens ältesten Bruders,
geben, verschreiben und verleihen unserem lieben und getreuen Hans Milken, Schulzen zu Damerau, ihm und seinen rechten Erben und Nachkömm-lingen fünfzig Hufen zu einem deutschen Dorfe zu besitzen an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Büschen und Sträuchern, binnen gewissen Grenzen, wie ihnen von unseren Brüdern sind beweiset, erblich und ewiglich zu Cöllmischen Rechten zu besitzen. Von diesen 50 Hufen der vorgenannte Hans Milken soll sechs Hufen frei zum Schulzenamte haben, dafür er, seine Erben und Nachkömmlinge uns und unserem Orden verpflichtet sollen sein zu dienen mit Hengst und Harnisch nach des Landes Gewohnheit zu allen Geschreien und Heerfahrten gleich anderen Schulzen in unserem Gebiet. Auch soll er uns geben auf alle Sanct Martinstag einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn.
Für die 44 Hufen sollen uns und unserem Orden die Einwohner und Besitzer des vorgenannten Dorfs zinsen alle Jahr auf Martini des Heiligen Bischofs eine halbe gute Mark gewöhnlicher preußischer Münze und zwei Hühner, dazu drei Scheffel Hafer alle Jahr auf Martini und dazu 14 Tage des Jahres scharwerken, was man sie wird anweisen.
Wir geben ihnen 10 Jahre Freiheit von Gebung dieses Briefes, also vom nächsten Martini über sieben Jahre. Dann sollen sie uns und unserem Orden zinsen wie oben geschrieben steht.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir dem oben genannten Schulzen alle kleinen Gerichte binnen des Dorfes Grenzen, ausgenommen große Gerichte, die wir unser Herrschaft vorbehalten zu richten.
Dazu verleihen wir dem Schulzen und den Einwohnern des Dorfes freie Fischerei mit zwei Säcken im Wein.
Von sonderlichen Gunsten gönnen wir dem Schulzen und den Einwohnern des Dorfes, wenn sie wollen Beuten machen, dass sie dieselben machen allein in unseren Wäldern und Heiden soviel sie können, und den Honig wollen wir ihnen bezahlen, gleich anderen Beutnern in unserem Gebiet. Was sie an Gartenbienen wollen halten, die sollen sie mit der Herrschaft um die Hälfte halten, und ihren Teil wollen wir Ihnen bezahlen, gleich anderen Beutnern in unserem Gebiet.
Auch geben wir den Einwohnern des Dorfes eine Wiese in unserem Gebiet binnen unserer Grenzen, die da liegt am Engen und Engeschen Flusse an der Rheinischen Wildnis. Davon sollen sie uns hauen zwei Morgen Wiesen, alle Jahr in denselbigen Wiesen und zu Hause bringen und Heu machen unserem Hause Lötzen zugute, wo sie werden angewiesen auf denselbigen Wiesen.
Wir wollen auch, dass sie ihren Pfarrern sollen Recht tun mit Decem und mit Opfergeld gleich anderen deutschen Dörfern in unserem Gebiet.
Das zu Urkund und ewiger Sicherheit haben wir unseres Ordens Amts Siegel lassen anhängen, gegeben zu Lötzen am Montag vor Judica Anno 1475.
Zeugen dieser Dinge sind die unseres Ordens lieben, in Gott andächtigen Brüder,
Ludwig von Hornheim, unser Hauskomtur,
Klaus Wißau, Pfleger zu Preußisch Eylau,
Heinrich Specht von Budenheim, unser Kellermeister,
Hermann von Wöstenberg unseres Ordens,
Hans Margenau, unser Schreiber
und viele andere wahrwürdige Leute.

Nach der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die 6 Schulzenhufen besitzen folgende Wirte:
3 Hufen Coelestin Martin Wedeke
2 Hufen Adam Grigo
1 Hufe Georg Schultz
Summe 6 Hufen

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.99. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist die Burg verfallen und abgetragen worden.
(2) Heinrich von Richtenberg war 1470-1477 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz auf der Marienburg.
(3) Decem bedeutet der zehnte Teil.